Bezugsrecht und Kapitalerhöhung

Sonntag, März 29th, 2009 by Mischa | Betriebswirtschaft | 3 Kommentare

Definition von Bezugsrecht:

Beim Bezugsrecht handelt es sich um das Recht zum Bezug zusätzlicher Aktien im Verhältnis zur bisherigen Beteiligung.

Das Bezugsrecht verkörpert einen bestimmten Wert. Dieser entspricht dem Preis, den ein Käufer früherer Aktien dem Eigentümer bezahlen muss, wenn dieser die neuen Aktien nicht selbst bezieht, sondern das Bezugsrecht verkaufen will.

Berechnung

Sind die nötigen Informationen gegeben, kann der Wert des Bezugsrechts berechnet werden.

BR = Wert des Bezugsrechts einer alten Aktie
Ka = Kurs der alten Aktie vor Kapitalerhöhung
Ke = Emissionskurs der neuen Aktien
a = Anzahl alte Aktien
n = Anzahl neue Aktien

Formel für den rechnerischen Wert des Bezugsrechts:

Formel Bezugsrecht Variante 1

oder alternativ

Formel Bezugsrecht Variante 2

Fallbeispiel Kapitalerhöhung

Im Herbst 2002 erhöhte die Mulibu AG ihr Aktienkapital von 225 Mio. Fr. auf 250 Mio. Fr. Folgende Eckwerte waren dabei von Bedeutung:

  • Anzahl alte Aktien: 450 000 Stück à nom. 500 Fr.
  • Tageskurs: 1355 Fr.
  • Anzahl neue Aktien: 50 000 Stück à nom. 500 Fr.
  • Bezugspreis: 1000 Fr.
  • Bezugsverhältnis: 9 : 1

Berechnung der Höhe des Bezugsrechts:

Berechnung Bezugsrecht Fallbeispiel

Nun ergeben sich verschiedene Berechnungen der Aktionäre für folgende Fälle:

Ein bisheriger Aktionär mit 9 Aktien, der keine neuen Aktien erwerben möchte:

Alter Wert: 9 Aktien zu 1355.00 Fr. = 12195.00 Fr.
Neuer Wert: 9 Aktien zu 1319.50 Fr. = 11875.50 Fr.
Wert der Bezugsrechte: 9 Bezugsrechte zu 35.50 Fr. = 319.50 Fr.

Er hat somit ein Aktienwert von 11875.50 Fr. und ein Wert der Bezugsrechte von 319.50 Fr.

Ein bisheriger Aktionär mit 9 Aktien, der das Bezugsrecht ausüben will:

Alter Wert: 9 Aktien zu 1355.00 Fr. = 12195.00 Fr.
Neuer Wert: 9 Aktien zu 1319.50 Fr. = 11875.50 Fr.
Wert der Bezugsrechte: 9 Bezugsrechte zu 35.50 Fr. = 319.50 Fr.
Kauf von einer neuen Aktie: 1000.00 Fr.

Er hat nun einen Aktienwert von von 13195.00 Fr. (10 Aktien zu 1319.50 Fr.)

Ein neuer Aktionär kauft die Aktien zum Bezugspreis von 1000.00 Fr., muss jedoch die Bezugsrechte (90 Stk. für 10 Aktien) erwerben.

Neuer Wert: 10 Aktien zu 1000.00 Fr. = 10000.00 Fr.
Wert der Bezugsrechte: 90 Bezugsrechte zu 35.50 Fr. = 3195.00 Fr.
Er hat somit einen Aktienwert von 13195.00 Fr. (10 Aktien zu 1319.50 Fr.)

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Masszahlen – arithmetisches Mittel – erster Teil

Sonntag, März 8th, 2009 by Mischa | Statistik | Keine Kommentare

Charakter der Masszahlen

Um sehr umfangreiche Aussagen über Tabellen und Grafiken zu vereinfachen, werden Masszahlen verwendet um gewisse charakterische Grössen (Masszahlen) zu beschreiben. Die fünf wichtigsten Masszahlen sind:

  • das arithmetische Mittel (Zeichen Arithmetisches Mittel)
  • der häufigste Wert (Modus, Mo, Zeichen Modus)
  • der Zentralwert (Median, Mz, Z, Zeichen Median)
  • das geometrische Mittel (G, Zeichen Geometrisches Mittel)
  • das harmonische Mittel (Zeichen Harmonisches Mittel)

In diesem Beitrag wird das arithmetische Mittel.

Arithmetisches Mittel

Ungewogenes arithmetisches Mittel

Zu einer der wichtigsten Masszahlen gehört das arithmetische Mittel. Volkstümlich spricht man vom Durchschnitt. Jeder von uns kennt den empirischen Mittelwert (statistische Bezeichnung) aus dem Schulsystem:

Summe der Noten geteilt durch die Anzahl Noten.

Liegen alle Wert aus der Untersuchung vor und sind keine Klassen gebildet worden, so spricht man vom “arithmetischen Mittel” für den ungruppierten Fall”.

Definition:

Das arithmetische Mittel Zeichen Arithmetisches Mittel einer Grundgesamtheit ist deren Summe, geteilt durch die Anzahl der Werte, die die Grundgesamtheit bilden.

Formel für den ungewogenen Mittelwert Arithmetisches Mittel:

Formel Arithmetisches Mittel

Gewogenes arithmetisches Mittel

Beim gewogenen arithmetischen Mittel werden die Werte mit der Häufigkeit – auch Gewicht genannt – multipliziert.

Formel für das gewogene arithmetische Mittel Zeichen Gewogenes Arithmetische Mittel:

Formel Gewogenes Arithmetische Mittel

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Ziele der Finanzierung

Donnerstag, Februar 26th, 2009 by Mischa | Betriebswirtschaft | Keine Kommentare

Die Ziele der Finanzierung können in Formalziele und Sachziele unterteilt werden:

Formalziele

  • Gewinn auf dem zur Verfügung stehenden Kapital
  • Finanzielles Gleichgewicht
  • Versorgung mit Kapital
  • Risikokapital
  • Unabhängigkeit

Sachziele

  • Die für die Unternehmungstätigkeit
    • notwendigen finanziellen Mittel
    • im notwendigen Umfang
    • in der erforderlichen Art
    • zum richtigen Zeitpunkt
    • am richtigen Ort
      bereitstellen

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