Bezugsrecht und Kapitalerhöhung

Sonntag, 29. März 2009 von Mischa | Betriebswirtschaft

Definition von Bezugsrecht:

Beim Bezugsrecht handelt es sich um das Recht zum Bezug zusätzlicher Aktien im Verhältnis zur bisherigen Beteiligung.

Das Bezugsrecht verkörpert einen bestimmten Wert. Dieser entspricht dem Preis, den ein Käufer früherer Aktien dem Eigentümer bezahlen muss, wenn dieser die neuen Aktien nicht selbst bezieht, sondern das Bezugsrecht verkaufen will.

Berechnung

Sind die nötigen Informationen gegeben, kann der Wert des Bezugsrechts berechnet werden.

BR = Wert des Bezugsrechts einer alten Aktie
Ka = Kurs der alten Aktie vor Kapitalerhöhung
Ke = Emissionskurs der neuen Aktien
a = Anzahl alte Aktien
n = Anzahl neue Aktien

Formel für den rechnerischen Wert des Bezugsrechts:

Formel Bezugsrecht Variante 1

oder alternativ

Formel Bezugsrecht Variante 2

Fallbeispiel Kapitalerhöhung

Im Herbst 2002 erhöhte die Mulibu AG ihr Aktienkapital von 225 Mio. Fr. auf 250 Mio. Fr. Folgende Eckwerte waren dabei von Bedeutung:

  • Anzahl alte Aktien: 450 000 Stück à nom. 500 Fr.
  • Tageskurs: 1355 Fr.
  • Anzahl neue Aktien: 50 000 Stück à nom. 500 Fr.
  • Bezugspreis: 1000 Fr.
  • Bezugsverhältnis: 9 : 1

Berechnung der Höhe des Bezugsrechts:

Berechnung Bezugsrecht Fallbeispiel

Nun ergeben sich verschiedene Berechnungen der Aktionäre für folgende Fälle:

Ein bisheriger Aktionär mit 9 Aktien, der keine neuen Aktien erwerben möchte:

Alter Wert: 9 Aktien zu 1355.00 Fr. = 12195.00 Fr.
Neuer Wert: 9 Aktien zu 1319.50 Fr. = 11875.50 Fr.
Wert der Bezugsrechte: 9 Bezugsrechte zu 35.50 Fr. = 319.50 Fr.

Er hat somit ein Aktienwert von 11875.50 Fr. und ein Wert der Bezugsrechte von 319.50 Fr.

Ein bisheriger Aktionär mit 9 Aktien, der das Bezugsrecht ausüben will:

Alter Wert: 9 Aktien zu 1355.00 Fr. = 12195.00 Fr.
Neuer Wert: 9 Aktien zu 1319.50 Fr. = 11875.50 Fr.
Wert der Bezugsrechte: 9 Bezugsrechte zu 35.50 Fr. = 319.50 Fr.
Kauf von einer neuen Aktie: 1000.00 Fr.

Er hat nun einen Aktienwert von von 13195.00 Fr. (10 Aktien zu 1319.50 Fr.)

Ein neuer Aktionär kauft die Aktien zum Bezugspreis von 1000.00 Fr., muss jedoch die Bezugsrechte (90 Stk. für 10 Aktien) erwerben.

Neuer Wert: 10 Aktien zu 1000.00 Fr. = 10000.00 Fr.
Wert der Bezugsrechte: 90 Bezugsrechte zu 35.50 Fr. = 3195.00 Fr.
Er hat somit einen Aktienwert von 13195.00 Fr. (10 Aktien zu 1319.50 Fr.)

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3 Kommentare zu Bezugsrecht und Kapitalerhöhung

[...] der Formel für die Berechnung des Bezugsrechts kann das Bezugsrecht folgendermassen berechnet [...]

Fabian
Samstag, 3. Juli 2010 13:40

Bereite mich gerade auf eine Finanzierung / Investitions – Klausur vor. Danke für die Erklärung, ist wirklich gut gelungen.

mischa
Samstag, 3. Juli 2010 14:06

Hallo Fabian

Gern geschehen!

PS: Bitte beachtet, dass es sich um eine Schweizer Plattform handelt. Insbesondere bei rechtlichen Angelegenheiten können grosse Unterschiede bestehen.

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